VI-3 Kart 190/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-17, VI-3 Kart 190/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-17, VI-3 Kart 190/14 (V)
VI-3 Kart 190/14 (V)Obergericht17.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 190/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-17
Aktenzeichen: VI-3 Kart 190/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0617.VI3KART190.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12.11.2014 (BK6-14-159) sowie der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Betroffene.
Der Beschwerdewert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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