VI-3 Kart 3/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-17, VI-3 Kart 3/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-17, VI-3 Kart 3/15 (V)
VI-3 Kart 3/15 (V)Obergericht17.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 3/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-17
Aktenzeichen: VI-3 Kart 3/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0617.VI3KART3.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 19.12.2015 (BK6-14-159 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Betroffene.
Der Beschwerdewert wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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