Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-17, VI-3 Kart 76/15 (V)

VI-3 Kart 76/15 (V)Obergericht17.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 76/15 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: VI-3 Kart 76/15 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0617.VI3KART76.15V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 02.03.2015 (BK6-14-159) sowie der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Betroffene.

Der Beschwerdewert wird auf 800.000,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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