VII-Verg 14/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-17, VII-Verg 14/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-17, VII-Verg 14/15
VII-Verg 14/15Obergericht17.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 14/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-17
Aktenzeichen: VII-Verg 14/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0617.VII.VERG14.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen und der Beigeladenen wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 05. Februar 2015 (VK 1-120/14) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 121 Abs. 1 S. 1 GWB sowie der in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Kosten der Antragsgegnerinnen und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.
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