Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-23, I-1 U 107/14

I-1 U 107/14Obergericht23.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 107/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-23

Aktenzeichen: I-1 U 107/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0623.I1U107.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 17.03.2015 bleibt aufrecht erhalten.

Die Beklagten tragen die durch die Säumnis veranlassten Kosten als Gesamtschuldner (§§ 539 Abs. 3, 344, 100 Abs. 4 ZPO). Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung einschließlich der Entscheidung über die Kosten des Berufungsrechtszuges dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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