I-1 U 107/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-23, I-1 U 107/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-23, I-1 U 107/14
I-1 U 107/14Obergericht23.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 107/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-23
Aktenzeichen: I-1 U 107/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0623.I1U107.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 17.03.2015 bleibt aufrecht erhalten.
Die Beklagten tragen die durch die Säumnis veranlassten Kosten als Gesamtschuldner (§§ 539 Abs. 3, 344, 100 Abs. 4 ZPO). Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung einschließlich der Entscheidung über die Kosten des Berufungsrechtszuges dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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