I-1 U 137/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-23, I-1 U 137/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-23, I-1 U 137/12
I-1 U 137/12Obergericht23.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 137/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-23
Aktenzeichen: I-1 U 137/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0623.I1U137.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 16.04.2012 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Duisburg vom 05.07.2011 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Unterhaltsschaden aufgrund des Verlustes des Versorgers durch den Unfall vom 25.07.2008 zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz – mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, welche diese allein trägt – fallen der Klägerin zu 3/4 und der Beklagten zu 1/4 zur Last.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.