Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-30, I-3 U 11/14

I-3 U 11/14Obergericht30.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 11/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-30

Aktenzeichen: I-3 U 11/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0630.I3U11.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Oktober 2013 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der genannten Urteile jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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