I-3 U 11/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-30, I-3 U 11/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-30, I-3 U 11/14
I-3 U 11/14Obergericht30.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 11/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-30
Aktenzeichen: I-3 U 11/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0630.I3U11.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Oktober 2013 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der genannten Urteile jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Wert: Bis 20.000 Euro
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