I-20 U 101/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-07, I-20 U 101/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-07, I-20 U 101/14
I-20 U 101/14Obergericht07.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 101/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-07
Aktenzeichen: I-20 U 101/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0707.I20U101.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.05.2014 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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