I-20 U 24/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-07, I-20 U 24/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-07, I-20 U 24/07
I-20 U 24/07Obergericht07.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 24/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-07
Aktenzeichen: I-20 U 24/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0707.I20U24.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. Januar 2007 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2007 abgeändert und die Beklagte verurteilt, in die Löschung der nachfolgenden Marken einzuwilligen:
- Deutsche Marke „X“ DE 20…
- Deutsche Marke „X“ DE 39…
- Deutsche Marke „X & Y“ DE 12…
- Deutsche Marke „X & Y“ DE 25…
- Deutsche Marke „X & Y“ DE 37…
- Deutsche Marke „x und y“ DE 33…
- Deutsche Marke „x und y“ DE 39…
- Deutsche Marke „x and y“ DE 34…
- Deutsche Marke „x and y“ DE 38… II. Die Kosten des Rechtsstreits werden einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens der Beklagten auferlegt. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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