Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-09, 2 U 25/15

2 U 25/15Obergericht09.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 25/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-09

Aktenzeichen: 2 U 25/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0709.2U25.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem am 26.03.2015 verkündeten Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf mit sofortiger Wirkung einzustellen, bis (nach der Gewährung rechtlichen Gehörs für die Klägerin) abschließend über ihren Einstellungsantrag vom 08.07.2015 entschieden ist, wird zurückgewiesen.

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