I-6 U 59/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-14, I-6 U 59/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-14, I-6 U 59/15
I-6 U 59/15Obergericht14.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 59/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-14
Aktenzeichen: I-6 U 59/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0714.I6U59.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.03.2015 verkündete Teilurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden den Beklagten auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis zu € 200,- festgesetzt.
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