Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-14, I-6 U 59/15

I-6 U 59/15Obergericht14.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 59/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-14

Aktenzeichen: I-6 U 59/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0714.I6U59.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.03.2015 verkündete Teilurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis zu € 200,- festgesetzt.

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