VI-U (Kart) 13/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-U (Kart) 13/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-U (Kart) 13/14
VI-U (Kart) 13/14Obergericht15.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 13/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-15
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 13/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0715.VI.U.KART13.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) wird das am 14. Mai 2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund - Az.: 8 O 46/13 – abgeändert und die Klage als unzulässig verworfen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 2) tragen die Kläger zu je 1/30.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Wert des Berufungsverfahrens: 937.500,00 €.
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