Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 108/14 (V)

VI-3 Kart 108/14 (V)Obergericht15.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 108/14 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-15

Aktenzeichen: VI-3 Kart 108/14 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0715.VI3KART108.14V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 10.03.2014, in der Fassung vom 01.04.2014, BK4-11-441, wird zurückgewiesen.

Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die weitere Beteiligte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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