Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 112/14

VI-3 Kart 112/14Obergericht15.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 112/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-15

Aktenzeichen: VI-3 Kart 112/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0715.VI3KART112.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

  1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.02.2014, BK4-12-1018, wird zurückgewiesen.

  2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die weitere Beteiligte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

  3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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