VI-3 Kart 112/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 112/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 112/14
VI-3 Kart 112/14Obergericht15.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 112/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-15
Aktenzeichen: VI-3 Kart 112/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0715.VI3KART112.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
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Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.02.2014, BK4-12-1018, wird zurückgewiesen.
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Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die weitere Beteiligte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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