Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 23/14 (V)

VI-3 Kart 23/14 (V)Obergericht15.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 23/14 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-15

Aktenzeichen: VI-3 Kart 23/14 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0715.VI3KART23.14V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen.

Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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