VI-3 Kart 24/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 24/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 24/14 (V)
VI-3 Kart 24/14 (V)Obergericht15.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 24/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-15
Aktenzeichen: VI-3 Kart 24/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0715.VI3KART24.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen.
Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.