VI-3 Kart 52/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 52/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VI-3 Kart 52/14
VI-3 Kart 52/14Obergericht15.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 52/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-15
Aktenzeichen: VI-3 Kart 52/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0715.VI3KART52.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen.
Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird bis zum 06.05.2015 auf 250.000 EUR und sodann auf 25.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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