VII-Verg 11/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VII-Verg 11/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-15, VII-Verg 11/15
VII-Verg 11/15Obergericht15.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 11/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-15
Aktenzeichen: VII-Verg 11/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0715.VII.VERG11.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 21. Januar 2015 (VK 18/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600.000,- € festgesetzt.
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