I-20 U 135/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-28, I-20 U 135/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-28, I-20 U 135/14
I-20 U 135/14Obergericht28.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 135/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-28
Aktenzeichen: I-20 U 135/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0728.I20U135.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 21.07.2014 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu 1) zu tragen.
III.
Dieses und das angefochtene Urteil, letzteres im Umfang der Verurteilung zu den Ziffern I, V und VI, sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagtekann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird zugelassen.
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