I-20 U 95/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-28, I-20 U 95/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-28, I-20 U 95/14
I-20 U 95/14Obergericht28.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 95/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-28
Aktenzeichen: I-20 U 95/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0728.I20U95.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.06.2014 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Unterlassungsverpflichtung und die Folgeansprüche lediglich auf die Bundesrepublik Deutschland beziehen.
II.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
III.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird zugelassen.
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