I-20 W 79/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-28, I-20 W 79/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-28, I-20 W 79/14
I-20 W 79/14Obergericht28.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 79/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-28
Aktenzeichen: I-20 W 79/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0728.I20W79.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2014 teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass sich der von der Beklagten an die Klägerin zu erstattende Betrag auf 15.553,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 21. März 2014 erhöht.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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