I-4 U 96/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-28, I-4 U 96/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-28, I-4 U 96/09
I-4 U 96/09Obergericht28.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 96/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-28
Aktenzeichen: I-4 U 96/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0728.I4U96.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Mai 2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Nebenintervention trägt der Kläger. Dem Kläger werden weiter die Kosten der Nebenintervention in erster Instanz auferlegt.
Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten und deren Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. deren Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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