VII-Verg 13/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-29, VII-Verg 13/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-29, VII-Verg 13/15
VII-Verg 13/15Obergericht29.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 13/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-29
Aktenzeichen: VII-Verg 13/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0729.VII.VERG13.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.02.2015 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2015, VK 2 - 115/14, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der Kosten für das Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, sowie die Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
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