VII-Verg 6/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-29, VII-Verg 6/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-29, VII-Verg 6/15
VII-Verg 6/15Obergericht29.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 6/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-29
Aktenzeichen: VII-Verg 6/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0729.VII.VERG6.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 21. Januar 2015 (VK 1-116/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB haben zu je zur Hälfte die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1 zu tragen.
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