I-2 U 103/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-30, I-2 U 103/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-30, I-2 U 103/10
I-2 U 103/10Obergericht30.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 103/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-30
Aktenzeichen: I-2 U 103/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0730.I2U103.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 20. Juli 2010 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert wird auf 50.000,- € festgesetzt.
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