I-2 U 11/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-06, I-2 U 11/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-06, I-2 U 11/15
I-2 U 11/15Obergericht06.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 11/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-06
Aktenzeichen: I-2 U 11/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0806.I2U11.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufungen gegen das am 19. November 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
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II. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Dieses Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Düsseldorf sind vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 50.000 €; davon entfallen auf die Berufung der Beklagten zu 1) und diejenige der Beklagten zu 2) jeweils 25.000 €.
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