I-15 U 4/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-13, I-15 U 4/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-13, I-15 U 4/14
I-15 U 4/14Obergericht13.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 4/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-13
Aktenzeichen: I-15 U 4/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0813.I15U4.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, verkündet am 14.09.2010, Az. 4a O 82/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen wird.
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II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, verkündet am 14.09.2010, Az. 4a O 82/10, im Umfang der Verurteilung der Beklagten abgeändert. Die Klage wird auch insoweit abgewiesen.
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III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
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IV. Das Urteil des Landgerichts – soweit bestätigt – und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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