I-16 U 121/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-13, I-16 U 121/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-13, I-16 U 121/14
I-16 U 121/14Obergericht13.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 121/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-13
Aktenzeichen: I-16 U 121/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0813.I16U121.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das am 02.07.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert, soweit der Beklagte zu 1 zur Zahlung von 7.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 29.05.2013 verurteilt worden ist. Auch insoweit wird die Klage abgewiesen.
Die erstinstanzlich entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 sowie die Gerichtskosten tragen der Beklagte zu 1 zu 40 % und die Klägerin zu 60%.Hinsichtlich der erstinstanzlich entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 verbleibt es bei der Kostentragungspflicht der Klägerin.
II.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
III.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin zu 60% und dem Beklagten zu 40% auferlegt.
IV.
Dieses sowie das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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