I-5 U 147/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-13, I-5 U 147/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-13, I-5 U 147/13
I-5 U 147/13Obergericht13.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 147/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-13
Aktenzeichen: I-5 U 147/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0813.I5U147.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.10.2013 verkündete Urteil der 18b Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf – 18b O 60/12 – wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
III.
Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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