I-20 U 37/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-25, I-20 U 37/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-25, I-20 U 37/15
I-20 U 37/15Obergericht25.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 37/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-25
Aktenzeichen: I-20 U 37/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0825.I20U37.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 27. Februar 2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
die nachstehend abgebildeten Armbanduhren einzeln oder in Kombination innerhalb der Europäischen Union anzubieten, zu vertreiben oder sonst in Verkehr zu bringen, sowie zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen:
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin zu 9/10 und der Antragstellerin zu 1/10 auferlegt. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten hat die Antragstellerin zu 1/10 zu tragen, im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.