III-4 Ws 160/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-27, III-4 Ws 160/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-27, III-4 Ws 160/15
III-4 Ws 160/15Obergericht27.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 160/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-27
Aktenzeichen: III-4 Ws 160/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0827.III4WS160.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse Nordrhein-Westfalen, diese vertreten durch den Bezirksrevisor bei dem Landgericht Kleve, wird der Beschluss der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers (224 Qs 25/15) vom 21. Juli 2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Beschwerde der Landeskasse Nordrhein-Westfalen wird der Beschluss des Amtsgerichts Moers (601 AR 4/14) abgeändert und die Erinnerung des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. C. S., U. Straße 14, 4., gegen den im Ermittlungsverfahren 504 Js 339/14, StA Kleve erfolgten Kostenansatz einer Aktenversendungspauschale i.H.v. 12 EUR zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
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