VI-Kart 5/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-31, VI-Kart 5/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-31, VI-Kart 5/15 (V)
VI-Kart 5/15 (V)Obergericht31.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 5/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-31
Aktenzeichen: VI-Kart 5/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0831.VI.KART5.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Der Antrag der Beteiligten zu 3. bis 8., die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde gegen den Tenor Ziff. 2. bis 5. des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 31. März 2015 (Az.: B 2-96/14) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Beschwerde anzuordnen, wird zurückgewiesen, soweit er auf eine unwirksame Zustellung des Beschlusses vom 31. März 2015 gestützt wird.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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