Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-03, I-15 U 119/14

I-15 U 119/14Obergericht03.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 119/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-03

Aktenzeichen: I-15 U 119/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0903.I15U119.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 14.08.2014, Az. 22 O 55/13, wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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