I-15 U 124/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-10, I-15 U 124/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-10, I-15 U 124/14
I-15 U 124/14Obergericht10.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 124/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-10
Aktenzeichen: I-15 U 124/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0910.I15U124.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.08.2014, Az. 4a O 141/13, wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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