I-15 U 129/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-10, I-15 U 129/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-10, I-15 U 129/14
I-15 U 129/14Obergericht10.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 129/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-10
Aktenzeichen: I-15 U 129/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0910.I15U129.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2014 verkündete Urteil der7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (Az. 7 O 12/14) wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das vorliegende Urteil und das landgerichtliche Urteil (soweit nicht bereits teilrechtskräftig) sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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