1 U 165/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-15, 1 U 165/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-15, 1 U 165/14
1 U 165/14Obergericht15.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 165/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-15
Aktenzeichen: 1 U 165/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0915.1U165.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 30. September 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 57,24 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. März 2013 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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