Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-17, I-15 U 24/15

I-15 U 24/15Obergericht17.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 24/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-17

Aktenzeichen: I-15 U 24/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0917.I15U24.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 28.01.2015, Az. 25 O 47/14, wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.