Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-22, I-20 U 176/14

I-20 U 176/14Obergericht22.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 176/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-22

Aktenzeichen: I-20 U 176/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0922.I20U176.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. September 2014 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insoweit abgeändert, wie die Beklagte verurteilt worden ist, in die Löschung der beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer DE … eingetragenen Wortmarke „X“ für die folgenden Waren einzuwilligen:

Klasse 16:Zeitschriften (Magazine)

und wird die Klage im Umfang der Abänderung abgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Dieses und das angefochtene Urteil sind hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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