Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-22, I-23 U 164/14

I-23 U 164/14Obergericht22.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 164/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-22

Aktenzeichen: I-23 U 164/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0922.I23U164.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer– Einzelrichterin – des Landgerichts Duisburg vom 18.11.2014 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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