Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-09, I-14 U 198/14

I-14 U 198/14Obergericht09.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 198/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-09

Aktenzeichen: I-14 U 198/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1109.I14U198.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. November 2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 302/13) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert: bis 125.000,00 €.

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