I-2 U 74/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-26, I-2 U 74/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-26, I-2 U 74/14
I-2 U 74/14Obergericht26.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 74/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-26
Aktenzeichen: I-2 U 74/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1126.I2U74.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Oktober 2014 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 375.000,-- EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.