Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-30, I-15 U 138/14

I-15 U 138/14Obergericht30.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 138/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-30

Aktenzeichen: I-15 U 138/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1130.I15U138.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 03.11.2014 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Das vorliegende und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 20.000,- abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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