I-5 U 28/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-03, I-5 U 28/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-03, I-5 U 28/15
I-5 U 28/15Obergericht03.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 28/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-03
Aktenzeichen: I-5 U 28/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1203.I5U28.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.01.2015 verkündete Urteil der Vorsitzenden der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf als Einzelrichterin wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Berufungsurteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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