I-7 U 99/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-04, I-7 U 99/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-04, I-7 U 99/14
I-7 U 99/14Obergericht04.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 99/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-04
Aktenzeichen: I-7 U 99/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1204.I7U99.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Schlussurteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 16.04.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in von Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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