I-20 U 222/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-15, I-20 U 222/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-15, I-20 U 222/14
I-20 U 222/14Obergericht15.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 222/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-15
Aktenzeichen: I-20 U 222/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1215.I20U222.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
-
- Kann die Verwendung einer Individualmarke als Gütezeichen eine markenmäßige Benutzung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 und des Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke für die Waren sein, für die es verwandt wird?
-
- Falls Frage 1. bejaht werden sollte: Ist eine solche Marke nach Art. 52 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 lit. g für nichtig oder in entsprechender Anwendung von Art. 73 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke für verfallen zu erklären, wenn der Markeninhaber die Richtigkeit der mit dem Zeichen im Verkehr verbundenen Qualitätserwartungen nicht durch regelmäßige Qualitätskontrollen bei seinen Lizenznehmern gewährleistet?
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.