I-2 U 77/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-14, I-2 U 77/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-14, I-2 U 77/14
I-2 U 77/14Obergericht14.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 77/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-14
Aktenzeichen: I-2 U 77/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0114.I2U77.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Die Berufung gegen das am 2. Dezember 2014 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
- II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
- III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert wird auf 500.000,- € festgesetzt.
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