I-15 W 12/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-21, I-15 W 12/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-21, I-15 W 12/15
I-15 W 12/15Obergericht21.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 W 12/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-21
Aktenzeichen: I-15 W 12/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0121.I15W12.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 10. März 2015 gegen den Zwangsmittelbeschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 22. Juli 2015 gegen den Zwangsmittelbeschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2015 wird verworfen.
III.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Schuldnern auferlegt.
IV.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird in Bezug auf jeden einzelnen Schuldner auf jeweils 10.000 € festgesetzt.
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