I-6 U 296/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-21, I-6 U 296/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-21, I-6 U 296/14
I-6 U 296/14Obergericht21.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 296/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-21
Aktenzeichen: I-6 U 296/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0121.I6U296.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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