Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-26, I-24 U 58/15

I-24 U 58/15Obergericht26.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 58/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-26

Aktenzeichen: I-24 U 58/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0126.I24U58.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. März 2015 verkündete Teil- und Grundurteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass außerdem festgestellt wird:

Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin den weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr ab dem 1. Oktober 2014 daraus entsteht, dass die Beklagte die von ihr im Geschäftshaus M. Straße … in K im EG und 1. OG seit dem 15. November 2011 genutzten Geschäftsräume nicht zum 14. April 2012 geräumt hat und deshalb die T-P GmbH & Co. KG als Nachmieter von dem mit der Klägerin geschlossenen Mietvertrag vom 27. Dezember 2011 / 03. April 2012 zurückgetreten ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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