Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-29, I-22 U 126/15

I-22 U 126/15Obergericht29.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 126/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-29

Aktenzeichen: I-22 U 126/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0129.I22U126.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 03.07.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten - wegen der Kosten - durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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