I-22 U 126/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-29, I-22 U 126/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-29, I-22 U 126/15
I-22 U 126/15Obergericht29.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 126/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-29
Aktenzeichen: I-22 U 126/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0129.I22U126.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 03.07.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten - wegen der Kosten - durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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